Haben Sie gewusst, dass ab dem 1. Januar 2025 für Millionen von Eigentümern in Deutschland ein neues Jahr der Berechnung anbricht? Ich bin Peter Mälzer vom Redaktionsteam der meine-wohnwelt.net und begleite Sie durch die wesentlichen Neuerungen.
Die umfassende Reform ersetzt den alten Einheitswert durch den modernen Grundsteuerwert. Diese Änderung betrifft Ihre Immobilie direkt. Viele Wohnungsbesitzer haben bereits ihre Feststellungserklärung beim Finanzamt eingereicht.
Wir zeigen Ihnen, welche Faktoren die Höhe Ihrer künftigen Abgabe beeinflussen. Dazu gehören der neue Wert, die Steuermesszahl und der Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Dieser Leitfaden bereitet Sie optimal auf 2025 vor. Sie lernen, Ihre Zahlungen korrekt zu kalkulieren und Besonderheiten für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu verstehen. So behalten Sie den Überblick über Ihre finanzielle Planung.
Grundlagen der Grundsteuer im Jahr 2025
Veraltete Daten aus der Mitte des letzten Jahrhunderts bestimmten lange Ihre Zahlungen. Bis Ende 2024 galt der Einheitswert, der auf Mietdaten von 1964 im Westen und 1935 im Osten basierte.
Diese historischen Werte lagen oft weit unter den heutigen realen Werten. Die Reform schafft deshalb ab dem 1. Januar 2025 eine gerechtere Basis.
Relevanz von Einheitswert und Grundsteuerwert
Der alte Einheitswert wurde mit dem Ertragswertverfahren berechnet. Man multiplizierte die historische Jahresrohmiete mit einem Faktor.
Ab dem neuen Jahr 2025 ist der Grundsteuerwert maßgeblich. Er spiegelt den aktuellen Wert von Grund und Boden realistischer wider.
Wichtige Einflussfaktoren der Berechnung
Drei Elemente sind jetzt zentral: der neue Grundsteuerwert, die Steuermesszahl und der Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Die Grundstücksart, das Baujahr und die Lage fließen stark in die Bewertung ein. Die meisten Bundesländer nutzen das Bundesmodell.
So berücksichtigt die Berechnung sowohl das Land als auch die Gebäude darauf. Dies führt zu einer fairen Verteilung der Last.
Neuerungen in der Grundsteuerreform 2025
Mit dem Start im Januar 2025 vollzieht sich der entscheidende Schritt von historischen zu zeitgemäßen Bewertungen. Diese Grundsteuerreform betrifft Sie als Wohnungseigentümer direkt, da Ihr Eigentum rechtlich als Grundstück gilt.
Vom Einheitswert zum Grundsteuerwert
Die Ablösung des veralteten Einheitswertes durch den neuen Grundsteuerwert ist Kern der Reform. Die alten Werte basierten auf Daten von 1964 bzw. 1935.
Sie entsprachen nicht mehr der Realität. Der neue Wert hingegen spiegelt die aktuellen Verhältnisse wider.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Altes System (bis 2024) | Neues System (ab 2025) |
|---|---|---|
| Basis der Bewertung | Historische Mietdaten (1964/1935) | Aktuelle Bodenrichtwerte & Gebäudedaten |
| Berechnungsverfahren | Ertragswertverfahren | Bodenwert- & Sachwertverfahren |
| Ziel | Vereinheitlichung | Gerechtere, realitätsnahe Verteilung |
Konkrete Auswirkungen auf Ihre Wohnung
Sie waren verpflichtet, eine Feststellungserklärung bis Januar 2023 einzureichen. Die neue Grundsteuer selbst gilt jedoch erst ab dem besagten Jahr 2025.
Ziele der Umstellung sind die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum und eine fairere Lastenverteilung. Jedes Bundesland kann zudem eigene Modelle nutzen.
Für umfassende Informationen zur Grundsteuerreform lohnt sich ein Blick auf spezialisierte Portale.
Berechnung der Grundsteuer – So gelingt die korrekte Ermittlung
Die korrekte Ermittlung Ihrer Abgabe ab 2025 folgt einer klaren Formel. Sie benötigen dafür drei wesentliche Komponenten aus der Reform.
Die grundlegende Berechnungsformel lautet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Dieses System gilt im standardmäßigen Bundesmodell für die meisten Wohnungen.
Schritte der Berechnungsformel
Zuerst ermitteln Sie den Messbetrag. Multiplizieren Sie den Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl. Für Mehrfamilienhäuser beträgt diese 0,31 von Tausend.
Ein praktisches Beispiel aus Berlin verdeutlicht die Ermittlung. Bei einem Gebäudewert von 3.000.000 Euro ergibt sich ein Messbetrag von 930 Euro.
Diesen Betrag multiplizieren Sie mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde. Berlins Satz von 470 Prozent führt zu einer Jahreslast von 4.371 Euro für das gesamte Haus.
Die Gesamtsumme wird anteilig auf alle Wohnungen verteilt. Ihre persönliche Last hängt von Ihrem Miteigentumsanteil am Grundstück ab.
Pauschale Angaben pro Quadratmeter sind nicht möglich. Jede Berechnung erfordert individuelle Daten zu Ihrer Immobilie.
Grundsteuer bei Eigentumswohnung – Worauf Sie achten müssen
Für Wohnungsbesitzer gelten besondere Bestimmungen, die sich aus dem Miteigentum am gesamten Grundstück ergeben. Ihre Wohnung ist rechtlich als Teileigentum am Gesamtobjekt definiert.
Beteiligung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Als Eigentümer besitzen Sie zwei Arten von Rechten. Das Sondereigentum umfasst Ihre persönliche Wohnung sowie Balkon, Garage oder Keller.
Das Gemeinschaftseigentum gehört allen Miteigentümern gemeinsam. Dazu zählen Treppenhaus, Dach und Fundament des Gebäudes.
Bestimmung des Miteigentumsanteils (MAE)
Ihr Miteigentumsanteil gibt an, welchen Teil Sie am gesamten Grundstück besitzen. Dieser Wert wird in Tausendstel angegeben.
Die Ermittlung erfolgt über die Wohnfläche. Bei 100 m² in einem 1.800 m² großen Haus beträgt Ihr Anteil 56/1000.
Jeder Eigentümer musste seine Erklärung selbst einreichen. Die Grundstücks-bewertung bildet die Basis für Ihre persönliche Berechnung.
Regionale Unterschiede und Hebesätze in Deutschland
Die regionale Vielfalt in Deutschland beeinflusst Ihre Grundsteuerzahlung ab 2025 erheblich. Während der Grundsteuerwert bundeseinheitlich ermittelt wird, bestimmt jede Gemeinde ihren individuellen Hebesatz. Dieser Faktor entscheidet maßgeblich über die finale Höhe Ihrer Abgabe.
Unterschiede zwischen Bundesländern und Gemeinden
Jede Stadt und Gemeinde legt ihren Hebesatz selbstständig fest. Dies führt zu erheblichen Unterschieden zwischen verschiedenen Wohnorten. Selbst innerhalb desselben Bundeslandes können die Sätze stark variieren.
Die Bundesländer haben verschiedene Entscheidungsbefugnisse. Die meisten nutzen das Bundesmodell, einige entwickelten eigene Ländermodelle. Berlin zeigt mit einem Hebesatz von 810 Prozent besonders hohe Werte.
Auswirkungen auf die individuelle Steuerlast
Eine identische Immobilie verursacht in verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Steuern. Gemischt genutzte Grundstücksflächen mit Gewerbe und Wohnungen werden höher besteuert.
Die Abgabe dient als wichtige Einnahmenquelle für Kommunen. Für Mieter kann dies relevant werden, da die Kosten umgelegt werden können. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über den aktuellen Satz.
Steuermesszahl und ihre Bedeutung bei der Grundsteuer
Die Steuermesszahl bildet einen der entscheidenden Bausteine für Ihre Abgabe im neuen Jahr. Dieser Multiplikator wird mit dem Grundsteuerwert verrechnet und ist gesetzlich im § 15 Grundsteuergesetz festgelegt.
Für Ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gilt ab 2025 die Standardregel von 0,31 von Tausend. Dies entspricht 0,031 Prozent. Im Vergleich zur alten Steuermesszahl von 0,35 Prozent bedeutet dies zunächst eine Entlastung.
Definition und Anwendung der Steuermesszahl
Für andere Grundstücken wie unbebaute Flächen gilt ein Satz von 0,34 von Tausend. Die Länderöffnungsklausel erlaubt jedoch Abweichungen. Berlin erhöhte beispielsweise den Prozentsatz für gemischt genutzte Objekte auf 0,45 von Tausend.
Der Wert Ihrer Immobilie multipliziert mit dieser Zahl ergibt den Grundsteuermessbetrag. Erst darauf wird dann der Hebesatz Ihrer Gemeinde angewendet.
Trotz des kleinen Zahlenwerts hat die Steuermesszahl großen Einfluss. In Kombination mit hohen Hebesatzen wird die finale Berechnung spürbar beeinflusst. Diese Regel gilt bundesweit, sofern kein Landesmodell angewendet wird.
Praktische Tipps zur Einreichung der Grundsteuererklärung
Die erfolgreiche Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung bildet die Grundlage für die korrekte Berechnung ab dem neuen Jahr 2025. Auch wenn die Hauptfrist bereits verstrichen ist, lohnt sich ein Blick auf die Abläufe.
Für die Abgabe galten klare Regeln. Die Frist endete schließlich am 31. Januar 2023.
Wichtige Fristen und notwendige Unterlagen
Für die Erklärung benötigten Sie verschiedene Daten zu Ihrer Immobilie. Dazu gehörten die Wohnfläche, die Größe des Grundstücks und das Baujahr.
Jeder Eigentümer musste seine Grundsteuererklärung persönlich beim Finanzamt einreichen. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen:
| Aspekt | Details | Hinweise |
|---|---|---|
| Abgabefrist | 31. Januar 2023 | Verlängerung vom ursprünglichen Oktober 2022 |
| Abgabeweg | Elektronisch über ELSTER | Papierform nur in Ausnahmefällen möglich |
| Zuständigkeit | Individuell pro Eigentümer | WEG-Verwalter reicht nicht für die Gemeinschaft ein |
Nutzung des ELSTER-Portals
Die Abgabe erfolgte in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal. Eine Registrierung und Authentifizierung waren notwendig.
Für Privateigentum stand ein vereinfachter Online-Service bereit. Bei vorliegenden Daten dauerte die Eingabe etwa 30 Minuten.
Bei Fragen zur Eingabe fanden Sie im Portal Hilfestellungen. Eine verspätete Abgabe sollte nachgeholt werden, um Schätzungen durch das Finanzamt zu vermeiden.
Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Gesetzeslage
Die rechtlichen Grundlagen für die neue Abgabe ab 2025 sind komplex, aber für jeden Eigentümer entscheidend. Sie geben den Rahmen vor, wer betroffen ist und wie die Bewertung erfolgt.
Das Fundament bilden das Grundsteuergesetz (GrStG) und das Bewertungsgesetz (BewG). Diese Gesetze regeln die Details der Reform.
Gesetzliche Grundlagen im Überblick
Ihre Immobilie in Form einer Wohnung wird rechtlich als Grundstück betrachtet. Dies ist in § 249 Abs. 5 BewG festgelegt. Deshalb waren Sie als Eigentümer zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.
Die Steuermesszahlen sind bundeseinheitlich in § 15 GrStG geregelt. Dennoch können Bundesländer eigene Regeln aufstellen.
Dies ermöglicht die sogenannte Länderöffnungsklausel im Grundgesetz. Sie erlaubt abweichende Bewertungsmodelle.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zusammen:
| Rechtsbereich | Wichtige Paragraphen | Regelungsgegenstand |
|---|---|---|
| Bewertungsgesetz (BewG) | § 249 Abs. 5 | Definition von Wohnungseigentum als Grundstück |
| Grundsteuergesetz (GrStG) | § 15 | Festlegung der Steuermesszahlen |
| Grundgesetz (GG) | Art. 105 Abs. 2 | Länderöffnungsklausel für eigene Modelle |
Der Anstoß für die Reform kam vom Bundesverfassungsgericht. Es erklärte die alte Regelung für verfassungswidrig.
Das Ziel der Neuregelung ist der Schutz des bezahlbaren Wohnraums. Die Abgabe ist eine Realsteuer auf den Wert von Grund und Boden.
Sie dient den Gemeinden als wichtige Einnahmequelle. Daher sind alle Besitzer von Grundstücken und Häusern betroffen.
Werkzeuge und Services zur Unterstützung bei der Grundsteuerberechnung
Digitale Hilfsmittel erleichtern Ihnen die Abwicklung der neuen Grundsteuer ab 2025 erheblich. Verschiedene Online-Tools stehen für die korrekte Berechnung Grundsteuer bereit.
Online-Tools und ELSTER-Hilfen
Das Bundesfinanzministerium bietet einen speziellen Service für Privateigentümer an. Dieser vereinfachte Online-Dienst benötigt etwa 30 Minuten Bearbeitungszeit.

Das ELSTER-Portal enthält Hilfefunktionen für alle Eingabefelder. Bei Fragen zur Datenerfassung finden Sie dort Unterstützung.
Beratungsangebote und praktische Beispiele
Für komplexe Fälle können Sie sich an Steuerberater wenden. Auch Ihr zuständiges Finanzamt bietet Beratung an.
Praktische Beispiele zeigen die Berechnung für verschiedene Immobilien. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über verfügbare Services:
| Service-Typ | Anbieter | Zielgruppe | Bearbeitungszeit |
|---|---|---|---|
| Online-Service | Bundesfinanzministerium | Privateigentümer | ca. 30 Minuten |
| ELSTER-Portal | Finanzverwaltung | Alle Eigentümer | variabel |
| Fachberatung | Steuerberater | Komplexe Fälle | individuell |
| Bodenrichtwert-Suche | Gutachterausschüsse | Grundstückseigentümer | online verfügbar |
Mieter profitieren von diesen Informationen, da die Abgabe als Betriebskosten umgelegt wird. Dieser Beitrag zu den Wohnkosten sollte transparent sein.
Fazit
Sie verfügen jetzt über das nötige Rüstzeug, um Ihre Steuerlast ab 2025 selbst zu überprüfen. Die Höhe Ihrer jährlichen Abgabe bestimmen drei Faktoren: der neue Wert, die Messzahl und der Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Die Zahlung wird weiterhin jährlich festgesetzt und meist vierteljährlich fällig. Als wichtige Einnahmenquelle für Kommunen bleibt sie erhalten. Regionale Unterschiede durch verschiedene Hebesätze führen zu unterschiedlichen Belastungen.
Für Ihre Wohnung sind besonders der Miteigentumsanteil und die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum relevant. Die Reform schafft eine gerechtere Bewertung. Auch Mieter können betroffen sein, da die Abgabe umgelegt werden darf.
Bei weiteren Steuerfragen rund um Immobilien, etwa zum Erbschaftssteuer-Freibetrag, finden Sie auf unserer Seite Unterstützung. So behalten Sie als Eigentümer stets den Überblick über Ihre finanziellen Verpflichtungen.
FAQ
Wer muss die Grundsteuererklärung für eine Eigentumswohnung abgeben?
Wie wird die jährliche Grundsteuer für meine Wohnung berechnet?
Was ist der Unterschied zwischen dem alten Einheitswert und dem neuen Grundsteuerwert?
Muss ich als Mieter die Grundsteuer zahlen?
Welche Rolle spielt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bei der Grundsteuer?
Warum ist die Höhe der Grundsteuer in verschiedenen Städten so unterschiedlich?
Welche Unterlagen benötige ich für die Erklärung beim Finanzamt?
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